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Zwangsversteigerungen


Die Veröffentlichungen der Zwangsversteigerungstermine erfolgt online im ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen. Über den nebenstehenden Link gelangen Sie direkt auf die Internetseite des ZVG-Portals!

Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Die Terminsaushänge befinden sich im Hauptgebäude des Amtsgerichts Leer, Wörde 5.


Die Zwangsversteigerungen finden im Gebäude des Amtsgerichts, Saal 101 statt.

Die Gutachten sind online über das ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen einsehbar

Die Gutachten können in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Leer in Zimmer 19 nach vorheriger Terminsabsprache eingesehen werden. Bitte setzen sich sich in diesem Fall für eine Terminsvereinbarung mit der Telefon-Nr. 0491 6001 308 in Verbindung.

Hinweise zu den Zwangsversteigerungsterminen des Amtsgerichts Leer

Die Zwangsversteigerungen finden statt im Sitzungssaal 101 des Amtsgerichts Leer, Wörde 5 in Leer. Da Termine kurzfristig aufgehoben werden können, empfiehlt es sich, kurz vor Anreise noch einmal im Internet nachzuschauen, ob eine Terminsaufhebung vermerkt ist.

Gebote sind nur im Termin persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses möglich. Bevollmächtigte benötigen eine notariell beglaubigte Vollmacht, die ausdrücklich zur Abgabe von Geboten ermächtigt.

Bei Geboten für juristische Personen (GmbH, KG, OHG, Vereine u. a.) ist ein beglaubigter Registerauszug, nicht älter als 15 Tage, vorzulegen.

Sicherheit, die in Höhe von 10 % des Verkehrswertes auf Antrag im Versteigerungstermin zu leisten ist, kann nur wie folgt erbracht werden:

  1. Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks sind als Sicherheitsleistung geeignet, wenn sie frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sind.
    Sie müssen von einem in Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und in Deutschland zahlbar sein.

  2. Als Sicherheit ist eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft zuzulassen, wenn diese von einem in Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank zu erfüllen ist.

  3. Überweisung der Sicherheitsleistung an das Amtsgerichts Leer vor dem Versteigerungstermin.
    Bankverbindung:

    Empfänger: Amtsgericht Leer
    Bank: NordLB
    IBAN: DE06 2505 0000 0106 0242 84
    BIC/SWIFT: NOLADE2H

    Verwendungszweck: Sicherheitsleistung zum Az: 135 K __________ / , Termin:_________


Die Sicherheitsleistung muss dem Amtsgericht vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein, eine Buchungsdauer von 4-5 Tagen ab Gutschrift auf dem Gerichtskonto ist zu berücksichtigen.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung im Versteigerungstermin ist ausgeschlossen.

Eine Innenbesichtigung der Versteigerungsobjekte ist nur mit Genehmigung des/der Eigentümer(s) möglich. Besichtigungstermine werden durch das Gericht nicht vermittelt!

Das Verkehrsgutachten finden Sie zu den jeweiligen Zwangsversteigerungsterminen. Eine Übersendung des vollständigen Gutachtens ist auf Antrag per Email möglich. Bitte richten Sie Ihren Antrag unter Angabe des Aktenzeichens und Ihrer Email-Adresse an: AGLER-Zwangsversteigerungspoststelle@justiz.niedersachsen.de. Die Bankverbindung für die hierfür anfallende Gebühr in Höhe von 1,50 € wird Ihnen in der Übersendungs-Email mitgeteilt.

Wenn Sie Meistbietende/r geblieben sind und den Zuschlag bekommen haben, entstehen für Sie folgende weitere Kosten:

  • 4 % Bargebotszinsen vom Tag des Zuschlags bis zum Verteilungstermin. Der Verteilungstermin ist in der Regel ca. 6 - 8 Wochen nach der Zuschlagserteilung. Die Zinspflicht entfällt, sobald Sie den Versteigerungserlös gezahlt und auf das Recht der Rücknahme schriftlich verzichtet haben.
  • 5 % Grunderwerbsteuer (diese zahlen Sie direkt an das Finanzamt)
  • Kosten für die anschließende Berichtigung des Grundbuchs (es entstehen keine Notarkosten)
  • Gerichtskosten für die Erteilung des Zuschlags. Diese bestimmen sich nach der Höhe des abgegebenen Gebotes und evtl. bestehen bleibender Rechte.

Beispiel: Bei einem Gebot von 100.000,00 € und einem Zinszeitraum von 6 Wochen entstehen folgende weitere Kosten:

  • 4 % Bargebotszinsen für 6 Wochen: 466,67 €
  • Grunderwerbsteuer: 5.000,00 €
  • Eintragung/Grundbuchamt: 273,00 €
  • Zuschlagsgebühr: 654,50 €

Das Meistgebot und die Bargebotszinsen sind rechtzeitig vor dem Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen. Eine Barzahlung im Verteilungstermin ist ausgeschlossen.

Bild zum Thema Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung Bildrechte: grafolux & eye-server
Zwangsversteigerungstermine des Amtsgerichts Leer

Hier gelangen Sie künftig zu den Zwangsversteigerungsterminen des Amtsgerichts Leer

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