Barrierefreiheit
Barrierefreiheit im Gerichtsverfahren
Das Gerichtsverfassungsgesetz enthält in den §§ 186 und 191a GVG besondere Gleichstellungsregelungen für das Gerichtsverfahren. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landesjustizportals.
Barrierefreiheit im Amtsgerichts Leer
Direkt am Haupteingang befinden sich zwei Parkplätze für Menschen mit Gehbehinderungen.
Der Haupteingang ist barrierefrei eingerichtet.
Die Haupteingangstür kann durch Betätigen eines Schalters geöffnet werden.
Für Menschen mit Gehbehinderungen steht ein Rollstuhl zur Verfügung. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen in der Wachtmeisterei.
Ein Wegeleitsystem führt sehbehinderte Menschen zum Justizservice.
Im Erdgeschoss steht eine Behinderten-Toilette zur Verfügung.
Die oberen Geschosse sind mit dem Fahrstuhl zu erreichen. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfalle an Ihre Ansprechpartnerin, Frau Tietjen.