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Wichtige Hinweise für Prozeßbeteiligte in Sitzungen des Amtsgerichts Leer

Sitzungen – insbesondere Sitzungen vor dem Strafrichter bzw. Schöffengericht -nehmen immer einen unterschiedlichen Verlauf. Bitte nehmen Sie in Kauf, dass es bis zu Ihrer Vernehmung einige Zeit dauern kann, auch, wenn auf Ihre Ladung eine konkrete Uhrzeit genannt wird.

Beim Amtsgericht Leer werden keine Getränke und Speisen angeboten. Bitte bringen Sie – gerade an heißen Tagen – selber Getränke in Kunststoffflaschen mit.

Bitte beachten Sie das Rauch- und Alkoholverbot in unserem Hause!

Die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen erfolgt in aller Regel unbar.

Beachten Sie bitte, dass die Anweisungsstelle lediglich bis 12:30 Uhr geöffnet ist.

Sollte Ihr Termin über diese Zeit hinausgehen, tragen Sie in das Ihnen ausgehändigte Formular die Daten Ihrer Abreise und Ankunft an Ihren Wohnort bzw. Arbeitsstelle ein. Fügen Sie die notwendigen Belege wie beispielsweise die von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstausfallbescheinigung bei.

Anschließend können sie die Unterlagen in den vor der Anweisungsstelle hängenden Postkasten vor Raum 138 einwerfen oder per Post an das Amtsgericht Leer schicken. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Auslagen innerhalb von 3 Monaten (Eingang bei Gericht zählt!) geltend machen. Später eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Sollten Ihnen die genannten Formulare abhandengekommen sein, stehen sie Ihnen nebenstehend zum Download bereit.

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