Weitere Informationen zum Thema Gerichtsverhandlungen
Sitzungen
Die Verhandlungen des Amtsgerichts finden zum Teil in öffentlicher Sitzung statt. Nur bei öffentlichen Verhandlungen besteht für interessierte Personen die Möglichkeit, als Zuschauer an den Sitzungen teilzunehmen. Während die Verhandlungen in Strafsachen gegen Erwachsene und in Zivilsachen überwiegend öffentlich sind, sind diejenigen in Jugendstrafsachen und Familiensachen überwiegend nichtöffentlich, so dass dort das Publikum ausgeschlossen ist. Sitzungen in Zwangsversteigerungssachen sind öffentlich.