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Hausordnung

Hausordnung für das Amtsgericht Leer

A. Geltungsbereich der Hausordnung

1. Diese Hausordnung gilt für alle Bereiche des Amtsgerichts Leer, einschließlich der zum Gebäude gehörenden Freiflächen. Hierzu gehören das Grundstück und das Gebäude Wörde 5, 26789 Leer.

2. Die Regelung ergeht aufgrund der Sicherheitslage und dient der Sicherheit aller Besucher und Mitarbeiter des Hauses. Aus diesem Grund wird für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Erschwernisse um Verständnis gebeten.

B. Zutritt zum Gerichtsgebäude

  1. Auf Verlangen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wachtmeisterei haben alle Besucher den Zweck ihres Aufenthalts anzugeben. Sie können verpflichtet werden, sich durch einen Lichtbildausweis (Bundespersonalausweis, Anwaltsausweis etc.) auszuweisen.

  2. Personen, die den Bestimmungen dieser Hausordnung zuwider handeln, können aus dem Gebäude gewiesen werden.

  3. Ein Hausverbot wird durch den Direktor des Amtsgerichts, den Geschäftsleiter, die stellv. Geschäftsleiterin oder einem von diesen beauftragten Vertretern erteilt. Es gilt für den gesamten Gebäudekomplex.

  4. Es kann ferner aus besonderem Anlass die Zutrittsberechtigung von Besuchern oder Besuchergruppen für das gesamte Justizgebäude eingeschränkt werden.

C. Ordnung im Justizgebäude

  1. Im gesamten Gebäude sind grundsätzlich Ruhe und Ordnung zu bewahren.

  2. Besuchern des Gebäudes ist das Mitbringen von Gegenständen, die für körperliche Angriffe oder die Störung von Gerichtsverhandlungen missbraucht werden, nicht gestattet.
    Hierzu zählen u.a.: Scheren, Nagelfeilen,
    Pistolen (außer Dienstwaffen),
    Gasprays/Pfeffersprays,
    Werkzeuge,
    Radios, CD- u. MP3/4-Player, Walkmans,
    Glas- und Gasflaschen, Dosen,
    Luftpumpen, Druckluftfanfaren und Trillerpfeifen. Gegenstände, die möglicherweise dem Waffengesetz unterliegen, werden eingezogen und der Polizei übergeben.

  3. Besucher des Gebäudes haben Kameras, Tonaufnahmegeräte, Handys, Smartphones und ähnliche Geräte auf Verlangen in der Wachtmeisterei abzugeben. Eine Benutzung dieser Geräte in den Räumen des Justizgebäudes ist nur mit Zustimmung des Direktors des Amtsgerichts, des Geschäftsleiters, der stellv. Geschäftsleiterin oder eines/ einer von diesen beauftragten Vertreters/ Vertreterin oder des Pressesprechers und der Richterinnen und Richter zulässig.
    Grundsätzlich haben die Besucher Ihre Handy’s/Smartphones und ähnlichen Geräte beim Betreten des Gebäudes auszuschalten!

  4. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit sowie zur Gewährleistung von Ruhe und Ordnung kann durch die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister eine Kontrolle von Personen und Sachen vorgenommen werden.

  5. Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister haben auch im Übrigen in eigener Verantwortung alle erforderlichen Ordnungs- und Sicherheitsmaßnahmen wahrzunehmen. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten.

  6. Das Mitbringen und jeglicher Verzehr von alkoholischen Getränken sind im Gebäude des AG Leer untersagt.

  7. In sämtlichen Räumen besteht Rauchverbot.

  8. Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände des Amtsgerichts einschließlich des Gebäudes verboten.

  9. Fundsachen sind in der Wachtmeisterei abzugeben.

D. Schlussbestimmungen


1. Über Ausnahmen von Bestimmungen dieser Hausordnung entscheidet der Direktor des Amtsgerichts oder ein von ihm beauftragter Vertreter.

2. Diese Hausordnung tritt mit heutigem Datum in Kraft.

Leer, den 10.04.2024

Dr. von der Beck

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