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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Leer nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem bei den Amtsgerichten in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommmen.

Zivilsachen

Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Rechtsantragstelle

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal. Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Leer finden Sie im Zimmer 18 des Erdgeschosses. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Empfang helfen Ihnen gerne weiter. Montag bis Freitag unterstützen wir Sie in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Erklärungen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten.

Insolvenzgericht

Das Amtsgericht Leer ist in Insolvenzsachen für den Amtsgerichtsbezirk Leer zuständig. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal.

Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal. Hat der Verstorbene ein oder mehrere Testamente hinterlassen, müssen diese vor Beantragung des Erbscheins eröffnet werden. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Justizservice im Erdgeschoss, Raum 18. Wichtig ist, dass alle vorhandenen Testamente dem Nachlassgericht vorliegen müssen. Der Erbschein kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte telefonisch an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Leer (0491/6001-225, 245 oder 226 ). Der Justizservice steht Ihnen mit Ausnahme von Erbscheinsanträgen ohne Terminsabsprache von montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 zur Verfügung. Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der vorgenannten Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung von Vollstreckungsschutzanträgen, Versteigerung von Grundstücken. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Landesjustizportal. In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar. Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine können Sie im ZVG-Portal einsehen. Beim Amtsgericht Leer finden die Zwangsversteigerungstermine im Saal 101 statt. Bitte beachten Sie, dass Versteigerungstermine kurzfristig aufgehoben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Sie erreichen uns unter der Nummer 0491 6001 308. Verkehrswertgutachten können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Gerne lassen wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage unter Angabe der Geschäftsnummer eine Ablichtung des Verkehrswertgutachtens zukommen. Bitte beachten Sie, dass eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 Euro/Seite in Rechnung gestellt wird. Das Verkehrswertgutachten können Sie jedoch auch im ZVG-Portal einsehen.

Strafsachen

Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

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