Niedersachsen klar Logo

Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren. In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.


Einen Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges können Sie auf den Seiten des Landesjustizportals herunterladen.

Vorsicht bei Grundbuchauszügen im Internet   Bildrechte: Melanie Demitz

Vorsicht bei Grundbuchauszügen im Internet

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln