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Mein Justizpostfach

Seit dem 12. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz auch ein kostenfreies Postfach namens Mein Justizpostfach (MJP) im Pilotbetrieb nutzen

Die Nutzung von Mein Justizpostfach ist kostenlos!

Für die Verwendung des MJP benötigen Sie zur Identifizierung ein BundID-Konto. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Einrichtung einer BundID finden Sie durch Tipp auf folgenden Link: https://id.bund.de/de

Nach Einrichtung der BundID können Sie „Ihr“ Justizpostfach unter https://mein-justizpostfach.bund.de/  einrichten.

un steht Ihnen „Ihr“ MJP zur Verfügung und sie können mit Justizbehörden elekt-ronisch rechtsverbindlich kommunizieren

Die einfache E-Mail ist nicht zugelassen!

Warum kann ich in Rechtssachen dem Gericht nicht per E-Mail schreiben?

E-Mails, Tweets, WhatsApp-Nachrichten gehören zu unserem Alltag - aber nicht in die verbindliche Kommunikation mit der Justiz. Die Prinzipien eines rechtsstaatlichen Verfahrens sind auch in der digitalen Justiz unverzichtbar. Eingaben bei Gericht müssen daher rechtsverbindlich, sicher und authentifiziert erfolgen.

Daher hat der Gesetzgeber den elektronischen Rechtsverkehr auf bestimmte zugelassene Übermittlungswege beschränkt. Auf diesen Wegen sind die Nachrichten stets sicher geschützt und es kann jederzeit festgestellt werden, wer die Absenderin oder der Absender einer Nachricht ist. Die E-Mail erfüllt keine dieser Voraussetzungen.

Es gilt also: Die Übermittlung einer einfachen E-Mail ist gegenüber dem Gericht nicht rechtsgültig!

Wenn Sie Hilfe brauchen steht Ihnen der Anwendersupport unter https://id.bund.de/de/contact zur Verfügung.

Schmuckgrafik Händeschütteln Bildrechte: Niedersächsisches Justizministerium

Hände schütteln

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